agbs
Nachfolgend wird “1ONE BRAND Studio GmbH” als “1ONE” bezeichnet. Der Begriff Auftraggeber bezieht sich auf den Kunden und/oder Vertragspartner.
Nachfolgend beinhaltet der Begriff “Leistung” alle Arten von Waren-, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen durch 1ONE. Insbesondere Erstellung von Webmedien wie Webseiten, Webportalen, Webshops, webbasierten Softwarelösungen, Programmerstellung, Entwurf- und Konzeptionierung von Corporate Identity, Corporate Designs, Layouts, Logos, Naming, Slogans, Grafiken, Packagin, Werbematerial, Marketingmaßnahmen jeglicher Art, Reinzeichungen, Scribbles, Bild- und Dateimaterial in digitaler, gedruckter, gezeichneter und gesehener Form.
1. Geltungsbereich | Vertragsabschluss
1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber 1ONE anzuzeigen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.
2. Die Einbeziehung der AGB erfolgt spätestens mit Unterschrift des Kostenvoranschlags/Auftragsbestätigung oder dem Schweigen des Auftraggebers auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben durch 1ONE.
3. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Preise
1. Die im Angebot von 1ONE genannten Preise sind für 1ONE bindend, gelten jedoch unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 21 Tage ab dem Angebotsdatum beim Auftraggeber. Die Kosten für die einzelnen Lieferungen werden dem Auftraggeber vor der Bestellung aufgelistet. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber und schuldet die Gegenleistung, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. a) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so werden die Preise der Angebote als Endpreise inklusive der separat ausgewiesenen Umsatzsteuer und/oder weiteren Preisbestandteile (wie z.b. Verpackung) kalkuliert und angegeben. Falls zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen, so wird auch deren Höhe angegeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, werden die näheren Einzelheiten der Berechnung im Angebot angegeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.
2.b) Ist der Auftraggeber ein vorsteuerabzugsberechtigter Gewerbetreibender oder Kaufmann, enthalten die von 1ONE in den Angeboten angegebenen Preise keine Umsatzsteuer. Sie schließen Anfahrtskosten, Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, außer dies ist schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3. Das Angebot der Leistung von 1ONE beinhaltet neben dem Erstentwurf einen zusätzlichen Korrekturentwurf. Alle weiteren und nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers bedürfen einer neuen Absprache. Falls für die Änderungen kein Preis schriftlich vereinbart wird, so gilt derjenige Netto-Preis als vereinbart, der verhältnismäßig nach zeitlichem Aufwand für die Änderungen in Relation zum zuvor vereinbarten Gesamt-Netto-Preis steht.
Bsp 01: Ursprünglich avisierter Gesamtumfang des Projekts: 40 Stunden; Preis netto 4.000,oo €; Aufwand für nachträgliche Änderungen: 10 Stunden = Aufpreis netto 1.000,00 €.
Bsp 02: Ursprünglich avisierter Gesamtumfang des Projekts: 15 Stück; Stück-Preis netto 500,oo €; Aufwand für zusätzliche/nachträgliche Stückzahlen: 5 weitere Stück = Aufpreis netto 2.500,00 €
Durch die Änderungen/Auftraggeber bedingte, notwendige Mehrkosten und Auslagen, die erkennbar nicht in der Kalkulation des Nettopreises enthalten waren, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CDs etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet und aber de Auftraggeber vor der Bestellung des Angebots aufgelistet.
5. Lizenzen aller Art, Schriftenlizenzen, Bildrechte oder Rechte Dritter die für den Auftrag benötigt werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet und dem Auftraggeber vor der Bestellung des Angebots aufgelistet. Preise und Lizenzen von Drittanbietern, externen Anbietern und externen Abo-Modellen können sich ändern.
3. Zahlung & Rechnung
1. Die Zahlung hat binnen 14 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Maßgeblich ist der Geldeingang auf dem durch 1ONE angegebenen Bankkonto.
2. 50% des Gesamtbetrags wird dem Auftraggeber bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt, der Restbetrag vor Übergabe der Daten/Leistungen an den Auftraggeber.
3. Ist die fristgerechte Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder 1ONE bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann 1ONE Vorauszahlungen verlangen, noch nicht fertig gestellte Leistungen einstellen oder ausgelieferte Ware zurückbehalten, die allgemeine Weiterarbeit einstellen oder vom Vertrag zurücktreten. Diese Rechte stehen 1ONE auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen und Lieferungen 1ONE gegenüber in Verzug befindet. Weitere gesetzliche Rücktritts- oder Zurückbehaltungs- rechte bleiben davon unberührt.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Der Auftraggeber stimmt mit Unterschrift des Angebots oder bei Vertragsabschluss/Kauf der Zustellung von elektronischen/digitalen Rechnungen zu. Diese werden dem Auftraggeber per Email zugesendet.
4. Lieferung und Fertigstellung von Leistungen
1. Hat sich 1ONE zum Versand verpflichtet, so nimmt es diesen an oder für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist, übernimmt 1ONE keine Haftung mehr.
2. Liefertermine und Fertigstellungen von Leistungen sind nur gültig, wenn sie 1ONE ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin oder die Fertigstellungen von Leistungen der Schriftform.
3. Gerät 1ONE in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von 1ONE als auch in dem eines Zulieferers, freien Mitarbeiter oder sonstigen Mit- Arbeiter, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. 1ONE steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
5. Eigentumsvorbehalt
1. Die von 1ONE gelieferte Dienstleistung/Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 1ONE. Leistungen oder übertragene Nutzungsrechte können von 1ONE bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten bzw. entzogen werden.
6. Beanstandung, Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen oder Waren sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr für etwaige Fehler geht mit der Reinlayouterklärung, dem Datencheck oder der Druckfreigabe durch 1ONE auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt entsprechend für den Gefahrübergang bzgl.aller sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Die Waren und Leistungen durch 1ONE sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Fehler zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der gelieferten Ware oder Leistungen zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen nach ihrer Entdeckung unverzüglich 1ONE angezeigt werden und inner- halb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist 1ONE nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine vom Auftraggeber zugesicherte Eigenschaft fehlt oder 1ONE oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, endgültig verweigerter oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung gelten die gesetzlichen Regelungen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nichtzur Beanstandung der gesamten Leistung oder Ware.
4. Bei farbigen Reproduktionen/Leistungen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige farbliche Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagedruck.
5. Für grobe Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials oder Fehler in der Maßnahme der Leistung haftet 1ONE nur bis zur Höhe der eigenen Haftungsansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
6. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens 1ONE.
7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können von Gewerbetreibenden und Kaufleuten nicht beanstandet werden. Soweit der Preis gegenüber Gewerbe- treibenden und Kaufleuten nach Menge berechnet wurde, wird die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
7. Internet | Webbasierte Leistungen
1. Das CMS (Content Management System) ist eine Leistung (Software) von 1ONE oder eines Zulieferer von 1ONE, die unregelmäßig kostenpflichtig upgedatet werden sollte, um dem aktuellen Sicherheitsstandart im Internet gerecht zu sein.
2. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsenzen/webbasierte Leistungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich, nach dem Stundenlohn von 100,00 € erhoben werden.
3. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Leistungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung nach dem Stundenlohn von 100,00 € dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4. Von Vertragspartnern/Zulieferern gelieferte Texte, Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Waren- zeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner /Zulieferer.
5. Von 1ONE gelieferte Leistungen, Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Leistungen sind urheber- rechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigen oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch 1ONE gestattet.
6. Von 1ONE erstellte webbasierte Leistungen werden für die folgenden Browser optimiert: Google Chrome, Mozilla Firefox und Safari der jeweilig aktuellsten, offiziellen Version für Apple und Windows Betriebssysteme. Für die Lauffähigkeit in anderen Browsern, älteren Versionen und Computern oder mobilen Geräten jeglicher Art kann keine Garantie übernommen werden.
7. Die Inhalte von webbasierten Leistungen der Auftraggeber müssen der Wahrheit entsprechen. 1ONE übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Auftraggebers oder Dritter.
8. 1ONE übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, auch wenn die Kontaktaufnahme über 1ONE oder einer seiner web- oder printbasierenden Medien entstanden ist.
9. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönem, pornographischem, bedrohlichem oder verleumderischem Material oder rechts- widrigen Inhalten verwendet werden. Bei einem Verstoß entsteht 1ONE ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrags- Verhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Auftraggeber den Verstoß selbst zu vertreten hat. 1ONE wird dieses Kündigungsrecht in der Regel auch unverzüglich ausüben.
10. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch 1ONE schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.
11. Die endgültige Prüfung zur Freigabe eines Apps für den Apple AppStore wird von Apple vergeben. Dementsprechend kann 1ONE keine endgültigen Erscheinungstermin des Apps für den Auftraggeber garantieren.
8. Rechte Dritter, Marken- und Patentrechte
1. Die Überprüfung auf entgegenstehende Rechte Dritter obliegt grundsätzlich dem Kunden. Auf Wunsch des Kunden kümmert sich 1ONE um den Erwerb der Logo-, Marken- und Patentrechte. Dies muß ausdrücklich, schriftlich und gesondert festgehalten sein. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber im einzelnen Fall bereits vor Abgabe des Angebots mitgeteilt und stets im Angebot und der Rechnung als separater Punkt aufgeführt. Ohne den Erwerb von Marken- und Patentrechten ist der Auftrag- Geber nicht gegen eventuelle rechtliche Schritte oder Schäden durch Dritte abgesichert und 1ONE übernimmt für eine Verletzung von Marken- und Patentrechten Dritter keinerlei Haftung.
2. 1ONE erarbeitet Leistungen aller Art auch ohne den unter 8.1. genannten zusätzlichen Auftrag nach bestem Wissen und Ge- wissen im Bezug auf bestehende Marken- und Patentrechte Dritter. 1ONE recherchiert im Vorfeld nach bestem Wissen und Ge- wissen, ob bereits Marken- oder Patentrechte bestehen, die mit den zu erstellenden Leistungen rechtliche Konflikte ergeben könnten und passt seine Leistungen in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen so an, dass keine für 1ONE erkennbaren Verletzungen von Marken- oder Patentrechten zustande kommen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich in jedem Fall, etwaige Marken- und Patentrechte und sonstige Rechte Dritter eigenständig zu prüfen, um Verletzungen der Rechte Dritter vorzubeugen. Jegliche Informationen des Auftraggebers bezüglich bestehender Marken- und Patente oder sonstiger Rechte Dritter, die bei Durchführung des Vertrags einen Anspruch gegen 1ONE (insb. auch Regressanspruch) zur Folge haben können, hat der Auftraggeber 1ONE unverzüglich mitzuteilen.
9. Nutzungsrechte und Nutzungsfaktoren
1. 1ONE richtet sich nach dem AGD-Vergütungstarifvertrag der “AGD-Allianz deutscher Designer”. Daraus ergeben sich die Faktoren für die Art der Nutzung, das Gebiet, die Dauer und den Umfang. Der Übertrag der allgemeinen Nutzungsrechte an den Kunden muß im Angebot festgehalten werden.Der Übertrag der allgemeinen Nutzungsrechte an den Kunden muß im Angebot festgehalten sein. Ist dieser nicht schriftlich festgehalten, bleiben alle Nutzungsrechte solange bei 1ONE, bis der Auftraggeber diese entsprechend der unterstehenden Auflistung vergütet.
a) Nutzungsart: Einfach 0,2: Der Auftraggeber ist befugt die Leistung zu nutzen, 1ONE darf auch weiteren Personen Nutzungs- rechte einräumen. Ausschließlich 1,0: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.
b) Nutzungsgebiet: Regional 0,1 / National: 0,3 / Europaweit: 1,0 / Weltweit: 2,5
c) Nutzungsdauer: 1 Jahr: 0,1 / 5 Jahre: 0,3 / 10 Jahre: 0,5 / unbegrenzt: 1,5
d) Nutzungsumfang (richtet sich nach Auflagenhöhe, Größe der Zielgruppe, Anzahl der genutzten Medien): gering: 0,1 / mittel: 0,3 / groß: 0,7 / umfangreich: 1,0
a)-b) ergeben, addiert einen Gesamtnutzungsfaktor, der mit der Leistungsvergütung netto multipliziert, den zu zahlenden Gesamtpreis netto ergibt.
Beispiel: Ein Logo im Vergütungspreis von 800 € netto wurde entwickelt und ist für folgende Nutzung vorgesehen: ausschließliche Nutzung (1,0) im nationalen Bereich (0,3) für eine Dauer von 5 Jahren (0,3) im Umfang gering (0,1): Gesamtnutzungsfaktor 1,7 x Logovergütung 800,00 € = 1.360,00 Gesamtpreis netto . Soweit nichts anderes vereinbart ist, liegt der von 1ONE berechnete Gesamtnutzungsfaktor, laut Empfehlung der “AGD-Allianz deutscher Designer“ zwischen 0,5 (minimale Nutzung) und 6,0 (maximale Nutzung).
10. Haftung
1. 1ONE haftet grundsätzlich nur, soweit es Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
2. 1ONE übernimmt keinerlei Haftung bezüglich der Sicherheit von webbasierenden Leistung und eventueller Schäden Dritter, wegen Sicherheitslücken, verpasster Updates aller Art und Schäden aller Art aus und über das Internet. 1ONE ist stets bemüht, aber nicht dazu verpflichtet den Auftraggeber über notwendige Maßnahmen aller an denwebbasierenden Leistungen zu unterrichten.
3. 1ONE haftet für keine Verletzung von Marken- und Patentrechten oder sonstigen Rechten Dritter, aufgrund der von 1ONE erbrachten Leistungen oder Leistungen von Zulieferern und Mitarbeitern oder freien Mitarbeitern.
4. Im übrigen gelten für die Haftung von 1ONE bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet 1ONE nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeitetenErzeugnisses oder Dienstleistungen.
5. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).
6. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von 1ONE.
7. Im kaufmännischen Verkehr haftet 1ONE stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden.
8. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Haftung und Schadenersatz bei Bereitstellung von Hosting Dienstleistungen
1. 1ONE übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden gebuchten Dienstleistungen oder der dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar sind.
2. Die von 1ONE übernommene Dienstleistung wird grundsätzlich während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleistet. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von 1ONE liegen (z.B. Verschulden eines Dritten, höhere Gewalt) online nicht zu erreichen ist.
3. Die Dienstleistung von 1ONE besteht in der Bereitstellung der vom Kunden gebuchten Dienstleistungen oder des dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatzes. Für Störungen innerhalb des Internets übernimmt 1ONE keine Haftung. Darüber hinaus übernimmt 1ONE keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die vom Kunden gebuchten Dienstleistungen oder den dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatz verursacht werden, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
12. Urheberrecht
1. Wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden, so hat der Auftrag- Geber 1ONE von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen, wenn 1ONE keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
2. Von 1ONE gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch 1ONE erlaubt.
13. Angabe von Referenzen zu Werbezwecken
1. 1ONE hat das Recht mit einer Verlinkung auf seine Webseite und seinem Firmennamen, in allen von 1ONE erstellten Webauftritten und elektronisch erstellten Medien oder Leistungen sichtbar, auf seine Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er dies mit 1ONE schriftlich gesondert vereinbart und zusätzlich vergütet hat.
2. 1ONE hat das Recht alle von ihm erstellten Leistungen und Erzeugnisse als Referenzen in Form von digitalen Medien und Printmedien zur Eigenwerbung zu nutzen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er dies mit 1ONE schriftlich gesondert vereinbart hat.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von 1ONE. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
15. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
2. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.